Der Verein verfolgt unmittelbar – gemeinnützige (§52 Abs. 2) – Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigende Zwecke„ der Abgabenordnung und mildtätige Zwecke im Sinne des § 53 AO .
Die Körperschaft dient überwiegend folgenden Zwecken:
1. die Förderung ist es einen Zusammenschluss von „Rum-Orthodoxen Christen (Urchristen)“ zu organisieren, die sich gemeinsam für das Thema „“Förderung und Schutz der Kultur der Rum-Orthodoxen Christen von Antiochien“ einsetzen wollen. Insbesondere soll allen Bürgerin / Bürger Themen und Zwecke des Vereins nähergebracht werden;
2. Förderung und Schutz des Kulturerbes der Rum-Orthodoxen Christen von Antiochien;
3. Historische Forschung der „Rum-Orthodoxen-Christen“ und Dokumentierung der Geschichte dieser Christen;
4. die Förderung von Wissenschaft und Forschung;
5. die Förderung der Religion;
die Förderung der Jugend- und Altenhilfe;
6. die Förderung von Kunst und Kultur;
7. die Förderung des Denkmalschutzes und Denkmalpflege;
(a) die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe;
8. die Förderung
(a) Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und Naturschutzgesetzes der Länder,
(b) Umweltschutzes, des
(c) Küstenschutzes und Hochwasserschutzes;
9. die Förderung der Hilfe für
(a) politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene,
(b) Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene,
(c) Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene,
(d) Zivilbeschädigte und Behinderte sowie
(e) Hilfe für Opfer von Straftaten;
(f) Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer;
(g) Förderung des Suchdienstes für Vermisste
(h) die Förderung Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der
(i) Unfallverhüttung;
10. die Förderung internationaler Gesinnung der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und Völkerverständigungsgedankens
11. die Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz (durch Informationsmaterial zur Verfügung zu stellen;
12. die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern (durch Seminare, Veranstaltungen und Informationsmaterial zur Verfügung zu stellen);
13. die Förderung des Schutzes von Ehe und Familien (durch Seminare, Veranstaltungen und Informationsmaterial zur Verfügung zu stellen);
14. die Förderung der Kriminalprävention (durch Seminare, Veranstaltungen und Informationsmaterial zur Verfügung zu stellen);
15. die Förderung des Sports (durch Organisation unterschiedliche Sportaktivitäten und Unterstützung bestehende Sportaktivitäten);
16. die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich dieses Gesetzes; hierzu gehören nicht Bestrebung, die nur bestimmte Einzelinteressen staatsbürgerlicher Art verfolgen oder die auf den kommunalpolitischen Bereich beschränkt sind;
17. die Förderung des bürgerlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger Zwecke;